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   OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06   

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https://dejure.org/2006,6228
OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06 (https://dejure.org/2006,6228)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2006 - 12 LB 116/06 (https://dejure.org/2006,6228)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 (https://dejure.org/2006,6228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anfechtbarkeit der straßenrechtlichen Einziehung einer unterirdischen Fußgängerpassage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 1 NStrG; § 8 Abs. 2 NStrG; § 8 Abs. 3 NStrG; § 8 Abs. 4 NStrG; § 14 Abs. 1 NStrG; § 14 Abs. 2 NStrG; § 18 NStrG; § 22 NStrG; § 23 NStrG; § 47 Nr. 1 NStrG; § 48 S. 1 NStrG;... § 114 S. 2 VwGO; § 212a Abs. 1 BauGB
    Absehen von einer straßenrechtlichen Einziehung trotz Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen bei Annahme eines atypischen Falls; Städtebauliche Gründe als Gründe des öffentlichen Wohls i.S.v. § 8 Abs. 1 S. 1 2. Alt. Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG); ...

  • Judicialis

    NStrG § 8 I; ; NStrG § 18; ; NStrG § 23; ; NStrG § 66 II; ; VwGO § 114 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der straßenrechtlichen Einziehung einer unterirdischen Fußgängerpassage - Anlieger; Einziehung; Entwidmung; Fall, atypischer; Fußgängerpassage; Gestattung, privatrechtliche; Rechtsverhältnis, besonderes; Sollvorschrift; Sondernutzung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Straßenrechtliche Einziehung von Teilen der Neumarktpassage in Osnabrück ist rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absehen von einer straßenrechtlichen Einziehung trotz Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen bei Annahme eines atypischen Falls; Städtebauliche Gründe als Gründe des öffentlichen Wohls i.S.v. § 8 Abs. 1 S. 1 2. Alt. Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG); ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Straßenrechtliche Einziehung von Teilen einer Geschäftspassage ist rechtmäßig - Städtebauliche Notwendigkeit einer Umgestaltung besteht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 147
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile v. 16.6.1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55, 59 und v. 5.5.1998 - BVerwG 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351, 363; vgl. auch: Kuntze, in: Bader, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 114, Rn. 53; Wolff, a.a.O., § 114, Rn. 202 ff) setzt dies - wie allgemein ein Nachschieben von Gründen - voraus, dass die nachträglich angegebenen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsaktes vorgelegen haben, ihre Heranziehung keine Wesensänderung des angefochtenen Verwaltungsaktes bewirkt und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird.

    In derartigen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.6.1997, a.a.O.; im gleichen Sinne auch: Kuntze, a.a.O., § 114, Rn. 54; jew. für das sog. intendierte Ermessen) selbst dann noch eine nach § 114 Satz 2 VwGO zulässige Ergänzung der Ermessensbegründung gegeben, wenn ein zunächst nicht begründeter Bescheid, der die regelmäßig vorgesehene Rechtsfolge ausspricht, nachträglich zu individuellen oder sonstigen Besonderheiten abwägend Stellung nimmt.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
    1995, 75 f.; Herber, in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kap. 10, Rn. 12.42; Grupp, in: Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl. 1998, § 7, Rn. 30 f.; Wendrich, Niedersächsisches Straßengesetz, 4. Aufl. 2000, § 8, Rn. 6; vgl. allerdings ablehnend zur Verortung des Anliegergebrauchs in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschl. v. 11.5.1999 - BVerwG 4 VR 7.99 -, Buchholz 407.4, Nr. 11 zu § 8 a FStG).

    Denn die gegenüber dem schlichten Straßenbenutzer gefestigtere Rechtsposition des Straßenanliegers reicht jedenfalls nur soweit, wie eine angemessene Nutzung des Eigentums am Anliegergrundstück die Benutzung der Straße erfordert (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 15.12.1972 - BVerwG IV C 112.68 -, DVBl. 1973, 496, 497; Beschluss vom 2.8.1989 - BVerwG 7 B 62.89 -, Buchholz 442.151, Nr. 19 zu § 45 StVG; Grote, a.a.O., Kap. 25, Rn. 29 f; Wendrich, a.a.O., § 14 Rn. 10; ablehnend zur Ableitung des Anliegergebrauchs aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile v. 16.6.1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55, 59 und v. 5.5.1998 - BVerwG 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351, 363; vgl. auch: Kuntze, in: Bader, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 114, Rn. 53; Wolff, a.a.O., § 114, Rn. 202 ff) setzt dies - wie allgemein ein Nachschieben von Gründen - voraus, dass die nachträglich angegebenen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsaktes vorgelegen haben, ihre Heranziehung keine Wesensänderung des angefochtenen Verwaltungsaktes bewirkt und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird.
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
    In rechtssystematisch vergleichbarer Weise hat der Bundesgerichtshof (Urteile vom 3.2.1989 - V ZR 224/87 -, NJW 1989, 1607, 1608 und vom 3.7.1992 - V ZR 218/91 -, NJW 1992, 2885) den Eigentümer eines durch eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit belasteten Grundstückes aus dem durch die Grunddienstbarkeit geschaffenen Schuldverhältnis heraus für verpflichtet erachtet, durch die Bestellung einer deckungsgleichen öffentlich-rechtlichen Baulast - in Niedersachsen nach § 92 NBauO - die Bebaubarkeit des herrschenden Grundstückes zu ermöglichen.
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
    Vielmehr wird in § 8 Abs. 1 Satz 1 NStrG (Grote, a.a.O., Kap. 10, Rn. 12.32) wie durch Sollvorschriften allgemein (vgl. dazu: BVerwG, Urteile v. 17.9.1987 - BVerwG 5 C 26.84 -, BVerwGE 78, 101, 105 f und v. 2.7.1992 - BVerwG 5 C 39.90 -, BVerwGE 90, 275, 278, 280 f; BSG, Urt. v. 16.1.1986 - 4 b RV 25/85 -, DVBl. 1987, 242, 243 f; Wolff, in: Sodan/ Ziekow , VwGO, 2. Aufl. 2006, § 114, Rn. 138 ff; Gerhardt, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner ,VwGO, Loseblattsammlung, Stand: Juli 2005, § 114, Rn. 16; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl. 2005, § 40, Rn. 44) eine strikte Bindung der Behörde für den Regelfall statuiert, so dass Abweichungen nur in atypischen Fällen gestattet sind.
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 218/91

    Verpflichtung zur Abgabe einer sog. Baulasterklärung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
    In rechtssystematisch vergleichbarer Weise hat der Bundesgerichtshof (Urteile vom 3.2.1989 - V ZR 224/87 -, NJW 1989, 1607, 1608 und vom 3.7.1992 - V ZR 218/91 -, NJW 1992, 2885) den Eigentümer eines durch eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit belasteten Grundstückes aus dem durch die Grunddienstbarkeit geschaffenen Schuldverhältnis heraus für verpflichtet erachtet, durch die Bestellung einer deckungsgleichen öffentlich-rechtlichen Baulast - in Niedersachsen nach § 92 NBauO - die Bebaubarkeit des herrschenden Grundstückes zu ermöglichen.
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
    Die Anlieger einer einzuziehenden Straße haben nach der in Rechtsprechung und Literatur überkommenen Ansicht wegen des ihnen zuerkannten sog. gesteigerten Gemeingebrauchs bzw. Anliegergebrauchs - anders als die Teilnehmer am bloßen schlichten Gemeingebrauch - ein Klagerecht gegen eine straßenrechtliche Einziehungsverfügung (BVerwG, Urt. v. 25.6.1969 - BVerwG IV C 77.67 -, BVerwGE 32, 222, 225 f.; Urt. d. erk. Senats v. 24.11.1994 - 12 L 5104/93 -, Nds. VBl.
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
    Vielmehr wird in § 8 Abs. 1 Satz 1 NStrG (Grote, a.a.O., Kap. 10, Rn. 12.32) wie durch Sollvorschriften allgemein (vgl. dazu: BVerwG, Urteile v. 17.9.1987 - BVerwG 5 C 26.84 -, BVerwGE 78, 101, 105 f und v. 2.7.1992 - BVerwG 5 C 39.90 -, BVerwGE 90, 275, 278, 280 f; BSG, Urt. v. 16.1.1986 - 4 b RV 25/85 -, DVBl. 1987, 242, 243 f; Wolff, in: Sodan/ Ziekow , VwGO, 2. Aufl. 2006, § 114, Rn. 138 ff; Gerhardt, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner ,VwGO, Loseblattsammlung, Stand: Juli 2005, § 114, Rn. 16; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl. 2005, § 40, Rn. 44) eine strikte Bindung der Behörde für den Regelfall statuiert, so dass Abweichungen nur in atypischen Fällen gestattet sind.
  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
    Denn die gegenüber dem schlichten Straßenbenutzer gefestigtere Rechtsposition des Straßenanliegers reicht jedenfalls nur soweit, wie eine angemessene Nutzung des Eigentums am Anliegergrundstück die Benutzung der Straße erfordert (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 15.12.1972 - BVerwG IV C 112.68 -, DVBl. 1973, 496, 497; Beschluss vom 2.8.1989 - BVerwG 7 B 62.89 -, Buchholz 442.151, Nr. 19 zu § 45 StVG; Grote, a.a.O., Kap. 25, Rn. 29 f; Wendrich, a.a.O., § 14 Rn. 10; ablehnend zur Ableitung des Anliegergebrauchs aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, a.a.O.).
  • BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 151/69

    Vertragsverlängerung durch Sachverständigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
    Eine vertragliche Leistungspflicht der Beklagten mit dem von der Klägerin reklamierten Inhalt müsste sich aus den Abreden im Zusammenhang mit der Erweiterung der H. passage - jedenfalls im Wege der Auslegung - bestimmt oder eindeutig bestimmbar entnehmen lassen (zum Bestimmtheitserfordernis im Vertragsrecht allgemein: BGH, Urt. v. 27.1.1971 - VIII ZR 151/69 -, BGHZ 55, 248 ff; Grüneberg, in: Bamberger/Roth, BGB, Band 1, 1. Aufl. 2003, § 241, Rn. 39; Palandt-Heinrichs, 62. Aufl. 2003, § 241, Rn. 3).
  • BVerwG, 02.08.1989 - 7 B 62.89

    Gewerbebetrieb - Innerörtliche Wegweiser - Verkehrszeichen

  • BSG, 16.01.1986 - 4b RV 25/85

    VA-Aufhebung - Ausschlußfrist

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.03.1988 - 9 A 146/86
  • OVG Niedersachsen, 24.11.1994 - 12 L 5104/93

    Straße; Teieinziehung; Umleitung des Verkehrs; Verlagerung der Verkehrsströme;

  • OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15

    Einziehung; Fußgängerzone; Lieferverkehr; Straßenrecht; Straßenverkehrsrecht;

    Es spricht daher Einiges dafür, dass Erschließungsinteressen der Straßenanlieger auf Tatbestandsseite zu verortende Belange sind (abw. Nds.OVG, 12. Senat, Urt. v. 18.07.2006 - 12 LB 116/06 -, juris).

    Es spricht daher - entgegen der auf Rechtsprechung des 12. Senats des beschließenden Gerichts (Urt. v. 18.07.2006 - 12 LB 116/06 -, juris) gestützten Begründung des Verwaltungsgerichts - Einiges für die Auffassung des Prozessbevollmächtigen der Antragstellerin, dass Erschließungsinteressen der Anlieger, namentlich der sog. Anliegergebrauch der an der Straße gelegenen Grundstücksbewohner, in diesem Zusammenhang als öffentliche Belange einzustufen sind.

    Insoweit ist die verwaltungsgerichtliche Kontrolle darauf beschränkt zu überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind, etwa ein willkürliches Vorgehen gegeben ist und insbesondere private Belange nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§§ 40 VwVfG, 114 VwGO; BVerwG, Urt. v. 15.12.2011 - 3 C 40.10 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Urt. v. 18.07.2006 - 12 LB 116/06 -, juris Rn. 52).

  • VG Osnabrück, 13.11.2019 - 6 A 243/17

    Grundzüge der Planung; Konfliktverlagerung; Teileinziehung

    Die Abgrenzung erfolgt nicht länger dergestalt, dass auf der Tatbestandsseite nur die öffentlichen Belange und im Rahmen des Ermessens die privaten Belange berücksichtigt werden (so noch OVG Lüneburg, Urteil vom 18.7.2006 - 12 LB 116/06, 3. Leitsatz, Rn. 51, juris).

    Im Rahmen der öffentlichen Interessen kann die Behörde aber auch nicht straßenrechtliche Gesichtspunkte wie ortsplanerische Belange berücksichtigen, wobei ihr ausschließlich bei derartigen städtebaulichen Erwägungen, nicht aber bei sonstigen Erwägungen ein Beurteilungsspielraum zusteht (OVG Lüneburg, Urteil vom 18.7.2006 - 12 LB 116/06, Rn. 49, juris).

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647

    Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße

    Auch in dem von der Beklagten zitierten Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 (NVwZ-RR 2007, 73) werden die dem bayerischen Landesrecht entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen der Einziehung ausdrücklich als unbestimmte Rechtsbegriffe bewertet, die gerichtlich voll nachprüfbar sind; ein planerischer Spielraum wird dem zuständigen Träger lediglich bei der Konkretisierung der als Gründe des öffentlichen Wohls zu verfolgenden städtebaulichen Gründe zugestanden (NdsOVG, U.v. 18.7.2006 a.a.O. S. 76).
  • VG Göttingen, 28.11.2018 - 1 A 81/16

    Angewiesensein; Einziehung; Erschließungsfunktion; Erschließungsinteresse;

    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Anlieger stets eine Klagerecht gegen eine straßenrechtliche Einziehungsverfügung hat (so Nds. OVG, Urt. v. 18.07.2006 - 12 LB 116/06 - juris Rn. 41; Marschall/Schroter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl. 1998, § 7 Rn. 30 f.) oder ob es für die Zulässigkeit einer solchen Klage des Hinzutretens besonderer Umstände bedarf, die geeignet sind, das grundrechtlich geschützte Erschließungsinteresse zu begründen (so Bay. VGH, Beschl. v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 -, juris Rn. 13).

    Die Behörde darf danach von der Regel nur in Fällen abweichen, in denen die für den Normalfall geltende Regelung von deren ratio legis offenbar nicht mehr gefordert wird (Nds. OVG, Urt. v. 18.07.2006, a.a.O., Rn. 52).

  • VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2312/15

    Bestimmtheit; intendiertes Ermessen; Fahrradverkehr; Fußgängerzone; Insel;

    In Bezug auf die Einziehung einer Straße hat der Senat in seinem Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 -, V.n.b.) ausgeführt, dass die in § 8 Abs. 1 Satz 1 NStrG genannten beiden Tatbestandsalternativen, nämlich die mangelnde Verkehrsbedeutung oder die für eine Beseitigung sprechenden überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls, gerichtlich voll überprüfbare unbestimmte Rechtsbegriffe sind (vgl. auch Herber, in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. 10 Rdnr. 12.2) und dass im Rahmen der zweiten Alternative auch städtebauliche Gründe verfolgt werden können, die dem zuständigen Straßenbaulastträger einen planerischen Spielraum eröffnen.
  • VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22

    Morbach: Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen

    Das Tatbestandsmerkmal ist weit gefasst und schließt nach bisheriger Rechtsprechung unter anderem städtebauliche Ziele (OVG Nds., Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 -, NVwZ-RR 2007, 147, 148f.), Verbesserung von Verkehrsverhältnissen oder das Erholungsbedürfnis der Bevölkerung und Belange des Landschaftsschutzes (VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 1990 - 5 S 1039/90 -, NVwZ 1991, 387, 388), sowie Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Notfallversorgung mit ein.
  • VG Bayreuth, 14.11.2022 - B 8 K 20.908

    Pflicht zur erneuten Hinzuziehung eines Tierarztes bei erkennbarer

    Da es sich um einen Fall des intendierten Ermessens handelt, ist selbst eine erstmalige Stellungnahme zu den Besonderheiten des Einzelfalls durch die Behörde im Prozess noch im Rahmen des Ergänzens der Ermessenserwägungen möglich (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 18.07.2006 - 12 LB 116/06 - NVwZ-RR 2007, 147; Schenke/Ruthig in Kopp/Schenke, VwGO, 65. Aufl. 2019, § 114 Rn. 50).
  • VG Hannover, 28.06.2018 - 4 A 4353/17

    Baudenkmal; Umgebungsschutz; Werbeanlage

    Ob die Inanspruchnahme des Luftraums über der Straße in dieser Höhe zulässig ist, wäre gemäß § 23 Abs. 1 NStrG nach bürgerlichem Recht zu beurteilen (so Nds. OVG, Urt. v. 18.07.06 - 12 LB 116/06 -, Juris).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320

    Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung

    Auch in dem von der Beklagten zitierten Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 (NVwZ-RR 2007, 73) werden die dem bayerischen Landesrecht entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen der Einziehung ausdrücklich als unbestimmte Rechtsbegriffe bewertet, die gerichtlich voll nachprüfbar sind; ein planerischer Spielraum wird dem zuständigen Träger lediglich bei der Konkretisierung der als Gründe des öffentlichen Wohls zu verfolgenden städtebaulichen Gründe zugestanden (NdsOVG, U. v. 18.7.2006 a. a. O. S. 76).
  • VG Trier, 28.08.2018 - 9 K 1436/18

    Herabstufung der K 55 zur Gemeindestraße war rechtmäßig

    Das Tatbestandsmerkmal ist weit gefasst und schließt nach bisheriger Rechtsprechung unter anderem städtebauliche Ziele (OVG Nds, Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 -, NVwZ-RR 2007, 147, 148f.), Verbesserung von Verkehrsverhältnissen oder das Erholungsbedürfnis der Bevölkerung und Belange des Landschaftsschutzes (VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 1990 - 5 S 1039/90 -, NVwZ 1991, 387, 388) mit ein.
  • VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 114/08

    Einziehung; Gemeinwohlbelange; Klagebefugnis; Straßenrecht; Verkehrsbedeutung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2007 - 2 M 90/07

    Schulrecht: Kommunalaufsichtliche Anordnung zur Aufhebung einer Schule

  • VG Cottbus, 25.10.2007 - 4 K 1199/04

    Einziehung eines Gärtnereiwegs; Klagerecht der Anlieger gegen straßenrechtliche

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